Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß die beschädigte Yacht in den gleichen Zustand versetzt wird wie vor dem Schadensereignis.
Als Geschädigter haben Sie freie Gutachterwahl und können uns mit der Begutachtung beauftragen. Unser Gutachten wird Ihnen ausgehändigt und Sie können es jederzeit als Grundlage zur Regulierung hinzuziehen.
Diese Kosten gehören zum Schaden und sind Ihnen zu erstatten. Es dient der sauberen Dokumentation des Schadens und seiner Reparatur. Dies kann bei einem Verkauf der Yacht von Bedeutung sein, weil Schäden bei Verkauf angezeigt werden müssen.





