Schadengutachten

Schadensfälle durch Grundberührung, misslungene Anlegemanöver, Kollision, Sturmschäden, Brand oder Einbruch sind häufige Ursachen von Yachtschäden deren Schadensbild wir begutachten. Es werden entsprechende Maßnahmen zur Instandsetzung beschrieben und taxiert. Auf Wunsch begleiten und dokumentieren wir die fachgerechte Umsetzung. Wir begutachten vorrangig Segel-und Motoryachten bis 20 m aus GFK /Holz.

Schadengutachten bei Haftpflichtschäden

Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch, daß die beschädigte Yacht in den gleichen Zustand versetzt wird wie vor dem Schadensereignis. Hierfür trifft unser Schadengutachten die entsprechenden Aussagen. 

Als Geschädigter haben Sie freie Gutachterwahl und können uns mit der Begutachtung beauftragen. 

Unser Gutachten wird Ihnen ausgehändigt und Sie können es jederzeit als Grundlage zur Regulierung hinzuziehen. 

Diese Kosten gehören zum Schaden und sind zu erstatten. Es dient der sauberen Dokumentation des Schadens und seiner Reparatur. Dies kann bei einem Verkauf der Yacht von Bedeutung sein, weil Schäden bei Verkauf angezeigt werden müssen.

Wertminderungsgutachten

Zum Schadenumfang bei Haftpflichtschäden gehört auch eine evtl. aufttretende merkantile Wertminderung, d.h. das Gebrauchtboot erzielt aufgrund des Schadens nicht mehr den gleichen Marktpreis.  


Wenn selbst eine fachgerechte Reparatur nicht alle Spuren des Schadens beheben kann, liegt eine technische Wertminderung vor. 

Um sicherzustellen, das beide Wertminderungen im Sinne des Geschädigten erfasst, bewertet und verfolgt werden, ist ein eigenes Schadengutachten durch uns zur Bewertung sinnvoll.

Schadengutachten bei Kaskoschäden

Beim Kaskoschaden richtet sich Ihr Anspruch an Ihre Versicherung. Üblicherweise muß das Schadenereignis unverzüglich gemeldet werden. Zusammen mit der Schadenmeldung wird meist ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerft angefragt. Mit Auswertung des Kostenvoranschlages behält sich die Versicherung vor einen Gutachter zur Überprüfung des Schadens einzusetzen. 


In einem solchen Fall orientiert sich die Reparatur in Art und Umfang an den Empfehlungen des Gutachtens. Ziel ist in der Regel eine Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit. 


Dank unserer werftseitigen Vernetzung mit allen relevanten maritimen Gewerken und der langjährigen Erfahrung bei der Beseitigung von Yachtschäden aller Art sind wir für eine Vielzahl von Schadensbildern der richtige Ansprechpartner und stehen Ihnen, Privatpersonen, Versicherungen, Maklern oder auch Werften  jederzeit gerne zur Verfügung.